Gem. § 21 Landesmeldegesetz Schelswig-Holstein müssen alle Übernachtungsgäste bei Ankunft einen Meldeschein ausfüllen.

Um den Check-In Vorgang zu vereinfachen, können Sie sich diesen Meldschein hier herunterladen und bereits ausgefüllt bei Anreise vorlegen.

Bitte klicken Sie auf die Schaltfläche "Meldeschein".

 

Meldeschein