Platzordnung

 

Wir heißen Sie auf unserem Naturcampingplatz Wrohe am Westensee herzlich willkommen und wünschen Ihnen schöne Urlaubsmomente, sowie einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt. Wir sind bemüht, Ihnen die Zeit bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Damit sich alle unsere Gäste auf dem Campingplatz wohlfühlen und die Platzeinrichtungen stets ungehindert nutzen können, und um ein gutes Miteinander zu gewährleisten, bitten wir Sie um die Einhaltung der folgenden Platzregeln.

 

§ 1  Allgemeines

Die Campingplatzordnung wird mit dem Betreten des Campingplatzes rechtskräftig anerkannt und ist von jedem einzuhalten. Sie ist öffentlich im Schaukasten ausgehängt und auf der Internetseite verfügbar. Diese Campingplatzordnung gilt für alle Dauercamper, Urlaubsgäste und Besucher. Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach ordnungsgemäßer Anmeldung jeder Person/jedes Haustieres in der Rezeption gestattet. Jeder Gast und Besucher zahlt die für diesen Campingplatz geltenden Preise. Das Campingplatzpersonal ist in Bezug auf die Einhaltung dieser Campingplatzordnung weisungsberechtigt.

 

§ 2  Anreise / Abreise

Die Anreise erfolgt täglich zwischen 15:00 und 18:00 Uhr. Eine frühere Anreise ist nicht möglich. Bei Anreise muss sich der Gast/Besucher persönlich in der Rezeption anmelden.
Am Abreisetag ist der Stellplatz bis spätestens 12:00 Uhr sauber und ordentlich zu verlassen.

 

§ 3  Fahrzeuge / Schranke

Der Campingplatz ist eine Fußgängerzone. Zur Sicherheit auf dem Platz ist das Befahren nur mit Schrittgeschwindigkeit bis 10 km/h gestattet. Kinder, Fußgänger und Radfahrer haben immer Vorrang. Die Schranke am Eingang des Platzes ist von 23:00 bis 07:00 Uhr geschlossen. Während dieser Zeit ist es nicht erlaubt, den Campingplatz mit Fahrzeugen aller Art zu befahren. Gäste, die während der Nachtruhe vom oder auf das Gelände möchten, werden gebeten, ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz beim öffentlichen Badestrand abzustellen. Pro Stellplatz ist ein angemeldeter Pkw und/oder ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil erlaubt. Weitere Pkw/Anhänger parken außerhalb des Campingplatzes. Der Campingplatz kann kostenpflichtige Ausnahmen gewähren.

 

§ 4  Besucher

Der Naturcampingplatz Wrohe am Westensee darf nur von angemeldeten Personen betreten werden.
Bereits angemeldet sind die im Mietvertrag namentlich benannten Personen, sowie deren mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kinder. Weitere Besucher unterliegen der Anmeldung. Der besuchte Camper meldet seine Besucher an und haftet für die Entrichtung der Besucherentgelte, sowie für die Einhaltung der Campingplatzordnung.
Dauercamper, die eine Tages-Besucherpauschale gebucht haben, zahlen für den Tagesgast kein Entgelt und für den Übernachtungsgast lediglich die Differenz zwischen dem Preis für Tages- und Übernachtungsgäste. Die Pkw der Besucher parken außerhalb des Campingplatzes auf dem Parkplatz beim öffentlichen Badestrand.

 

§ 5  Haustiere

Das Mitbringen von Hunden und Katzen (nachfolgend „Haustiere“ genannt) bedarf der vorherigen Anzeige durch den Camper. Pro Stellplatz können maximal 2 Haustiere mitgebracht werden. Weitere Haustiere sind anzufragen und unterliegen der schriftlichen Genehmigung. Für jedes mitgebrachte Haustier ist ein zusätzliches Entgelt gem. dem aktuellen Preisaushang zu entrichten. Beim Gassi gehen ist darauf zu achten, dass die Vierbeiner ihr großes und kleines Geschäft erst außerhalb des Campingplatzes verrichten. Von Haustieren verursachte Schäden oder Verunreinigungen sind umgehend vom Tierhalter zu beseitigen. Auf dem gesamten Campingplatzgelände besteht grundsätzlich Leinenpflicht. Der Camper hat dafür Sorge zu tragen, dass der Hund den eigenen Stellplatz nicht selbstständig verlassen kann. Gefährliche Hunde nach § 7 HundeG SH (26.06.2015) sind zum Schutze der Mitmenschen und anderer Hunde auf dem gesamten Campingplatz verboten. Für jeden mitgebrachten Hund müssen die Hundehalter eine vorhandene Hundehaftpflichtversicherung nachweisen können.

 

§ 6  Stellplätze (Urlauber)

Ein guter Aufbau der Stellplätze macht den Campingplatz attraktiv und sicher.
Das Aufstellen der Wohnwagen, Zelte und Wohnmobile erfolgt nach den Anweisungen des Campingplatzpersonals auf dem gebuchten Platz. Alle Plätze sind nummeriert und die seitlichen Grenzen durch entsprechende Markierungen im vorderen Platzbereich festgelegt. Bitte halten Sie diese Grenzen unbedingt ein und beachten Sie die Sicherheitsabstände von min. 3 Metern zwischen den Wohnwagen, Wohnmobilen, Zelten und Mietobjekten. Achten Sie auch darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder anderes Campingzubehör gefährdet wird. Kennzeichnen Sie schlecht erkennbare Gefahrenquellen durch gut ersichtliche Markierungen. Auf den Stellplätzen dürfen keine festen An-, Um- und
Unterbauten, Zäune etc. an und um den Wohnwagen sowie das Vorzelt errichtet werden. Ausnahmen bilden hier mobile Steckzäune für Hunde. Am Abreisetag ist der Stellplatz bis spätestens 12:00 Uhr aufgeräumt und sauber zu verlassen. Bei einer späteren Abreise ohne vorherige Rücksprache mit der Platzverwaltung stellen wir Ihnen die Kosten für eine weitere Übernachtung in Rechnung. Ebenfalls behalten wir uns vor, bei einem Verlassen des Stellplatzes in nicht ordnungsgemäßem Zustand entstehende Kosten in Rechnung zu stellen.


 

§ 7  Stellplätze (Dauercamper)

Auf dem Stellplatz darf ein Wohnwagen mit Vorzelt sowie der Pkw des Mieters abgestellt werden. Für weitere Wohnwagen, Zelte, etc. wird eine zusätzliche Gebühr (gem. Preisaushang) erhoben. Ist ein Abstellen des Pkw auf dem Stellplatz nicht möglich, so kann nach Verfügbarkeit ein zusätzlicher Parkplatz gegen Gebühr angemietet oder der Pkw außerhalb des Campingplatzes auf dem Parkplatz beim öffentlichen Badestrand abgestellt werden. Das Parken außerhalb des Stellplatzes, auf den Wegen und in den öffentlichen Bereichen des Campingplatzes ist nicht gestattet.
Der Mieter hat den von ihm gemieteten Dauerstellplatz stets sauber und aufgeräumt zu halten. Rasenflächen und Hecken sind von ihm selbst zu pflegen. Bei Verhinderung der Pflegepflicht muss der Mieter eine andere Person mit dieser Arbeit beauftragen. Andernfalls ist der Campingplatz berechtigt, dieses kostenpflichtig zu organisieren und dem Mieter in Rechnung zu stellen. Für Beschädigungen des vermieteten Stellplatzes ist der Mieter ersatzpflichtig.
Evtl. bauliche Veränderungen sind grundsätzlich nur nach einer vorherigen Genehmigung durch die Platzverwaltung möglich. Sämtliche Arbeiten an der Elektro- und Wasserversorgung am Platz dürfen nur von ausgewiesenem Fachpersonal durchgeführt werden. Bei Verlassen des Platzes sind alle vorhandenen Wasserhähne abzudrehen.
Der Mieter muss bei seinem Wohnwagen alle 2 Jahre die vorgeschriebene Gasprüfung durchführen lassen und die aktuelle Prüfplakette gut sichtbar außen am Wohnwagen anbringen. Ferner hat der Mieter bei der Platzverwaltung den schriftlichen Nachweis einer auf ihn ausgestellten und gültigen Standplatzhaftpflichtversicherung zu erbringen (gilt für Wohnwagen, die nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind). Hierbei ist besonders auf Feuerschäden zu achten.

Bei Beendigung des Mietverhältnisses oder sonstiger Aufgabe des Dauerstellplatzes ist der Mieter verpflichtet, diesen bis zum 31.10. des laufenden Jahres in ordnungsgemäßem Zustand an den Vermieter zu übergeben. Sämtliche Holz-, Pflasterböden und ähnliches sind zu entfernen, ohne dass dem Vermieter dadurch etwaige Kosten entstehen. Bei Nichteinhalten dieser Bestimmungen ist der Vermieter berechtigt, die Räumung des Dauerstellplatzes auf Kosten des Mieters zu veranlassen. Der Mieter hat dem Vermieter dann die entstandenen Räumungskosten zu erstatten. Die Anmietung eines Dauerstellplatzes dient ausschließlich zum Zwecke des Saisoncampings. Sollte sich im Laufe einer Saison zeigen, dass der Platz für die überwiegende Zeit nur zum Abstellen eines Wohnwagens genutzt wird, so behalten wir uns eine Kündigung des Mietverhältnisses zum Saisonende vor.      


 

§ 8  Zahlungsfristen für Dauercamper

Der Mieter hat die Stellplatzmiete, sowie die Nebenkostenpauschale und ggf. weitere optional gebuchte Leistungen gem. seinem Mietvertrag bis zum 15.03. eines jeden Jahres auf das Konto des Vermieters zu überweisen.
Die Stromverbrauchskosten (Preise pro kWh gem. Aushang) werden dem Mieter zum jeweiligen Saisonende im Oktober per Rechnung zugstellt.

 



§ 9  Kündigung

Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden, wenn der Mieter trotz Abmahnungen durch den Vermieter den vertragswidrigen Gebrauch des vermieteten Dauerstellplatzes fortsetzt, den Bestimmungen des Mietvertrages zuwiderhandelt, oder gegen diese Platzordnung verstößt. Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters, so hat der Mieter den Stellplatz innerhalb von 14 Tagen vollständig zu räumen. Ferner haftet der Mieter bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit für den Mietausfall.   

 

§ 10  Stromversorgung

Ab Abnahmestelle ist der Mieter / Gast selbst für den Stromanschluss verantwortlich.
Es dürfen nur intakte CEE-Gummikabel (Typ H07 RN – F 3 x 2,5 mm²) mit CEE-Stecker/Kupplung (3 x 16 A blau) verwendet werden. Kabeltrommeln sind immer komplett abzurollen.
Für Gäste mit einer Strompauschale ist der Betrieb von Heizlüftern, E-Heizungen und Klimaanlagen nicht gestattet.  

Die Ablesung der Stromzähler für Dauercamper erfolgt im Oktober eines jeden Jahres. Die Stromverbrauchskosten (Preise pro kWh gem. Aushang) werden dem Mieter anschließend per Rechnung zugstellt. Das Öffnen der Stromverteilerkästen (Dauercamper) ist nur dem Personal gestattet.

 

 

§ 11  Gas

Gasflaschen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht schwerer als 11 kg sein. Pro Stellplatz sind maximal 3 Flaschen erlaubt. Die Gasanlagen und Campingheizungen müssen den gesetzlichen Bestimmungen und den Richtlinien des DVGW-G607 entsprechen und sind vom Camper mindestens alle zwei Jahre warten zu lassen. Gasflaschen können im Tausch an der Rezeption käuflich erworben werden. Bitte immer die leere Flasche (grau) inkl. Schutzkappe (rot) mitbringen.
 

 

§ 12  Ordnung und Sauberkeit

Ordnung, Sauberkeit und gegenseitige Rücksichtnahme sind selbstverständliche Pflichten aller Nutzer des Campingplatzes. Auf Sauberkeit legen Sie sicher ebenso großen Wert wie wir. Deshalb bitten wir Sie alle Anlagen, insbesondere die Sanitärräume, aber auch Ihre Unterkunft so sauber und in Ordnung zu halten, dass auch der Gast nach Ihnen diese unbesorgt benutzen kann. Bitte unterweisen sie auch Ihre Kinder, diesem Folge zu leisten. Das Personal ist berechtigt, von den Gästen die Beseitigung der um ihre Unterkünfte herumliegenden Abfälle bzw. sonstige Gegenstände zu verlangen. Die Fahrzeugwäsche ist auf dem Campingplatz nicht erlaubt. Wohnwagen von Dauercampern sind mit ökologisch abbaubaren Mitteln zu reinigen.

 

§ 13  Sanitäre Anlagen

Die Sanitäranlagen und gemeinschaftlich genutzten Räume werden täglich gereinigt. Kinder unter 7 Jahren dürfen die Räume nur in Begleitung einer Aufsichtsperson benutzen. Glasflaschen, Gläser und andere gefährliche Gegenstände sind in diesem Bereich verboten. In den Sanitärgebäuden gilt absolutes Rauchverbot. Reinigen Sie bitte ihr Geschirr ausschließlich in den dafür vorgesehenen Spülräumen. Im Sanitärgebäude befinden sich Waschmaschinen und Trockner. Diese werden über eine Handy-App gesteuert. Nähere Informationen hierzu finden Sie direkt an den Geräten.  Die technischen Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei Störungen verständigen Sie bitte das Personal. Duschen ist für unsere Camper kostenlos. Bitte vermeiden Sie jedoch der Umwelt zuliebe längere Wasserentnahmen als notwendig. In den Toiletten dürfen nur Urin, Fäkalien und einzelne Toilettenpapiere entsorgt werden. Hygieneartikel, Feuchttücher und sonstige Materialien jeglicher Art dürfen nur in den eigens hierfür bereitgestellten Behältnissen entsorgt werden.
Ab dem 01.10. eines jeden Jahres wird das Sanitärgebäude 2 auf dem hinteren Teil des Campingplatzes geschlossen. Bis zum Saisonende ist dann nur noch das Sanitärgebäude 1 auf dem vorderen Teil des Campingplatzes geöffnet.

 

§ 14  Abwasser/Toilettenentsorgung

Abwasser und Chemietoiletten dürfen nicht in den Boden entsorgt werden. Sie sind in geeigneten, abgedeckten Behältern aufzufangen und nur in den dafür vorgesehenen Ausgussbecken am Sanitärhaus zu entleeren. Biologisch abbaubare Produkte sind zu bevorzugen.
Wichtig : Auf dem Campingplatz besteht keine direkte Entsorgungsmöglichkeit über eine Entsorgungsrinne. Bitte planen Sie dieses vor Ihrer Ankunft ein und nutzen Sie bei Bedarf eine externe Entsorgungsstation.   

 

§ 15  Trink- und Brauchwasserversorgung

Um eine geregelte Trink- und Brauchwasserversorgung zu gewährleisten, ist das Anschließen von Wasserschläuchen an den öffentlichen Wasserentnahmestellen nur in Ausnahmefällen und für einen kurzen Zeitraum gestattet.

 

§ 16  Natur- und Umweltschutz

Auch wir tragen ökologischen und umweltschützenden Anliegen vermehrt Rechnung und laden Sie dazu ein, uns in unseren Bestrebungen zu unterstützen! Vielerorts kann unnützer Verbrauch eingeschränkt werden: beim Duschen, Abwaschen, Waschpulver- und Stromverbrauch und nicht zuletzt beim Vermeiden und korrekten Sortieren des Abfalls! Ihre Anstrengungen helfen uns, Kosten niedrig zu behalten. Zudem leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Gesundung und Erhaltung unserer Umwelt! Das Abholzen von Bäumen oder das Entfernen von Ästen, Zweigen, Sträuchern und Pflanzen ist unzulässig.

 

§ 17  Müll / Entsorgung

Jeder Gast trägt für die Beseitigung und Entsorgung seines Abfalls persönlich die Verantwortung. Bitte verwenden Sie immer Müllsäcke, da diese nicht zu Verschmutzungen und insbesondere im Sommer nicht zu Geruchsbelästigungen führen. Unseren Wertstoffplatz finden Sie am Haupteingang des Campingplatzes. Dieser ist täglich in der Zeit von
10:00-12:00 Uhr und von 16:00-18:00 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten ist keine Abfallentsorgung möglich.

Bitte beachten Sie unsere Abfalltrennung:
Müll in haushaltsüblichen Mengen, getrennt nach Papier (blau), Verpackung (gelb) und
Restmüll (grau). Die entsprechenden Container stehen auf dem Wertstoffplatz zur Verfügung.
Glasabfall jeglicher Art ist ausschließlich in den Glascontainern an der Straße Richtung Dorf Wrohe zu entsorgen. Es ist strengstens verboten, noch nicht komplett ausgekühlte Asche (z.B. vom Grill) im Müllcontainer zu entsorgen!
Grünabfalle sind sortenrein zu sammeln und auf dem ausgewiesenen Platz zu entsorgen. Sonstige Holzabfälle gehören nicht zum Grünschnitt und sind auf eigene Kosten zu entsorgen.
Das Ablagern und Entsorgen von Sperrmüll, Elektroschrott, Chemikalien, Holzkohle, Holzreste, Ladebatterien, Campingstühle, Tische, Schirme, Pavillons, Vorzelte oder dergleichen ist auf dem gesamten Campingplatz verboten!

 

§ 18  Grillen / Feuer

Das Grillen mit einem Elektro-, Gas-, oder Holzkohlegrill ist grundsätzlich erlaubt. Vermeiden Sie jedoch starke Rauch- und Geruchsbelästigungen. Die Grillglut muss immer beaufsichtigt sein und spätestens vor dem Schlafengehen vollständig gelöscht werden.
Der Umgang mit offenem Feuer (z.B. in Feuerschalen), sowie das Anzünden von Lagerfeuern ist verboten. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarn und deren Campingausrüstung bzgl. Funkenflug sowie Geruchs- bzw. Rauchentwicklung.
Bitte achten Sie darauf, dass die Grasnarbe unversehrt bleibt. In besonders trockenen Zeiten behält sich die Campingplatzleitung vor, die Benutzung von Holzkohlegrills zu untersagen. Hierzu erfolgt dann eine gesonderte Information.

 

§ 19  Veranstaltungen / Feste

Veranstaltungen und Feste für die Campergemeinschaft werden vorab durch schriftlichen Aushang angekündigt. An diesen Tagen ist mit einer erhöhten Lärmentwicklung bis in die späten Abendstunden und ggf. darüber hinaus, zu rechnen.

 

§ 20  Brandschutz

Feuerlöscher zur Brandbekämpfung stehen auf dem Campingplatz an deutlich gekennzeichneten Stellen zur Verfügung. Die Feuerlöscher dürfen nur zum Löschen im Brandfall eingesetzt werden. Der Einsatz von Feuerlöschern ist anschließend in der Rezeption zu melden. Sollten Feuerlöscher mutwillig anderweitig verwendet werden, ist der daraus entstehende Schaden (Personen- und Sachschäden) vom Verursacher zu tragen. Dies gilt auch für die Aufwendungen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit mutwillig benutzter Feuerlöscher. Bei Ausbruch eines Feuers ist über die Notrufnummer 112 sofort die Feuerwehr zu alarmieren und die Campingplatzleitung zu verständigen.

 

§ 21  WLAN / Wifi

Die Nutzung steht unseren Gästen kostenlos zur Verfügung. Karten mit den entsprechenden Zugangsdaten erhalten Sie an der Rezeption.

 

§ 22  Beschädigungen und Diebstahl

Bitte zeigen Sie uns jeden Schaden und Diebstahl an, damit der Campingplatz Abhilfe schaffen kann, und unterstützen Sie uns bei der Aufklärung und Beseitigung des Schadens. Sollten Sie, Ihre Kinder oder Besucher einmal Gegenstände oder Eigentum anderer Gäste oder des Campingplatzes beschädigt oder zerstört haben, ist ein offener Austausch wichtig. Dies gilt insbesondere, wenn die Gesundheit anderer gefährdet sein könnte. In vielen Fällen übernimmt eine Haftpflichtversicherung die Schäden. Das Nichteingestehen von Schäden bedeutet oft Risiken, Ärger und Kosten. Diese wirken sich auch negativ auf die Preise aus.

 

§ 23  Platz- und Hausverbot

Verstößt ein Gast vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Regeln, so kann ihm der weitere Aufenthalt im Rahmen des Hausrechts unverzüglich verwehrt werden.
In einem solchen Fall behält der Naturcampingplatz Wrohe am Westensee seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis als pauschale Entschädigung.
Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen. Den Anordnungen und Weisungen des Personals, insbesondere auch hinsichtlich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Reisemobilen und sonstigen Fahrzeugen sowie von Zelten oder ähnlichen Anlagen, ist uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten.
Falls den Anordnungen des Personals nicht Folge geleistet wird, erfolgt bei strafrechtlich relevanten Handlungen die Hinzuziehung der Polizei. Bei Strafantragsdelikten bleibt die Stellung von Strafanträgen vorbehalten.

 

§ 24  Notfall

Im Notfall erreichen die Sie Platzverwaltung telefonisch unter 04305 - 9913018 oder 0151 - 50107905 .
Für Notrufe wählen Sie bitte die Feuerwehr / Rettungsdienst unter 112, sowie die Polizei unter 110 .
Bitte kontaktieren Sie nach einem Notruf auch immer die Platzverwaltung, damit wir dem Fahrer des Rettungsfahrzeuges dabei behilflich sein können, ihren Platz zu finden. 

 

§ 25  Allgemeine Bestimmungen

Mit Erscheinen dieser Platzordnung verlieren alle vorherigen Ordnungen ihre Gültigkeit.
Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Wir behalten uns vor, Irrtümer, Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.


Sprechen Sie uns bei Problemen, Verbesserungsvorschlägen oder Unstimmigkeiten jederzeit gerne an, denn wir leben davon, Ihnen einen schönen Aufenthalt zu bereiten.

Ebenfalls freuen wir uns stets über eine positive Bewertung im Internet.


Wir wünschen Ihnen schöne Urlaubstage und eine erholsame Zeit.



Ihr Team vom Naturcampingplatz Wrohe am Westensee

 

 

 

gez. Bela Kühn (Pächterin)                                                                                                                                                                                                                       Stand 01.01.2023