AGB
Stand 01.01.2023
Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen des Naturcampingplatzes Wrohe am Westensee.
Bitte lesen Sie sich diese Bedingungen zur Vorbereitung auf Ihren Aufenthalt bei uns sorgfältig durch.
1. GELTUNGSBEREICH:
Der Naturcampingplatz Wrohe am Westensee vermietet an den Gast den vereinbarten Stellplatz (Zelt, Wohnmobil, Wohnwagen, Dauercampingplatz, Saisoncampingplatz) oder Mietunterkunft mit der vereinbarten Ausstattung für die vereinbarte Aufenthaltsdauer. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für Mietverträge zur Vermietung von Stellplätzen oder Mietunterkünften sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast (und seine Besucher siehe 9.) erbrachten weiteren Leistungen. Der Gast hat während seines Aufenthalts die dort aushängende Platzordnung zu beachten.
2. VERTRAGSSCHLUSS:
2.1 Die Preise sind aktuell auf den Internetseiten des Naturcampingplatzes Wrohe am Westensee verfügbar. Weitere Preislisten haben keine Gültigkeit und geben nur Richtwerte (Prospekte und Internetportale von Drittanbietern).
2.2 Wenn nach Festsetzung des Preises durch eine zusätzliche Belastung seitens des Unternehmers infolge einer Erhöhung der Lasten und Abgaben, die sich direkt auf den Platz, das Wohnmittel oder den Erholungssuchenden beziehen, extra Kosten entstehen, können diese auch nach Abschluss des Vertrags an den Erholungssuchenden weitergegeben werden. Ändert sich im laufenden Kalenderjahr der gültige MwSt.-Satz, können Preisanpassungen erfolgen.
2.3 Mit der Buchung bietet der Gast dem Naturcampingplatz Wrohe am Westensee den Abschluss eines Mietvertrags für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Bei entsprechender Verfügbarkeit erhält der Gast vom Naturcampingplatz Wrohe am Westensee eine Buchungsbestätigung entweder per E-Mail oder vor Ort persönlich. Der Mietvertrag zwischen dem Naturcampingplatz Wrohe am Westensee und dem Gast kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast oder mit dem Betreten des Naturcampingplatzes Wrohe am Westensee außerhalb des Eingangsbereichs zustande je nachdem, was früher eintritt.
2.4 Zur Nutzung der Übernachtungsmöglichkeit sind nur die in der Reservierung ausgewiesenen Personen berechtigt. Die Maximalbelegung für den jeweiligen Typ Übernachtungsmöglichkeit darf nicht überschritten werden.
2.5 Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht ohne eine Aufsichtsperson auf dem Campingplatz Urlaub machen. Aufsichtspersonen sind Erziehungsberechtigte oder Personen, denen von der Erziehungsberechtigten/dem Erziehungsberechtigten die Aufsicht übertragen wurde.
2.6 Bei der Buchung von Optionen wie zum Beispiel ein weiterer Platz für ein Zelt, Pavillon, Fahrzeug, Anhänger hat der Gast die gewählte Platzgröße zu beachten. Im Zweifel erkundigen Sie sich vor der Buchung beim Naturcampingplatz Wrohe am Westensee.
2.7 Hat ein Dritter für den Gast, mit dessen Einverständnis, gebucht, haftet er dem Naturcampingplatz Wrohe am Westensee gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.
2.8 Unsere Stellplätze stehen nicht als Erst- oder Zweitwohnsitz zur Verfügung. Saisonale Gäste bis zu einem Aufenthalt von 6 Monaten sind herzlich willkommen, Preise nach Absprache.
2.9 Der Weiterverkauf, die Weitervermietung/Untervermietung oder Weitervermittlung von gebuchten Übernachtungsmöglichkeiten ist untersagt, soweit nicht anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2.10 Angebote vom Naturcampingplatz Wrohe am Westensee zum Abschluss eines Mietvertrags sind freibleibend und unverbindlich. Der Naturcampingplatz Wrohe am Westensee kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Mietvertrags mit einem Gast ablehnen.
3. VERTRAGSÄNDERUNGEN:
3.1 Ein Stellplatzwechsel ist nur nach Genehmigung der Platzverwaltung gestattet.
3.2 Änderungen oder Umbuchungen, wie zum Beispiel bezüglich des Zeitraums oder die Personenanzahl sind bis 5 Tage vor Anreise möglich. Änderungen ab 5 Tage vor Anreise gelten als Stornierung. Der Gast muss im Falle eines Umbuchungs- bzw. Stornierungswunsches den Naturcampingplatz Wrohe am Westensee direkt kontaktieren.
4. ZAHLUNGEN UND FÄLLIGKEIT:
4.1 Zahlungen für die gebuchten Leistungen gem. Mietvertrag sind bei Anreise an der Rezeption zu entrichten.
4.2 Die Preise für Nebenleistungen und alle sonstigen Forderungen, die nicht ausdrücklich im Mietvertrag als Bestandteil des Übernachtungspreises ausgewiesen wurden, sind üblicherweise sofort vor Ort zur Zahlung fällig. Im Falle, der nicht rechtzeitigen Zahlung ist der Naturcampingplatz Wrohe am Westensee berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen, woraufhin der Gast die Mietsache/den Platz zu räumen hat.
4.3 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte kann der Gast nur geltend machen, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.4 Akzeptiert werden vor Ort Bargeld in Euro und EC-Karten. Keine Kreditkarten. Sonstige Zahlungsmittel sind nur mit Zustimmung des Campingplatzes zulässig.
5. GRUPPEN:
5.1 Jede Gruppe hat einen Ansprechpartner/Gesamtverantwortlichen zu benennen. Dieser hat eine komplette Namensliste mit Anschriften und Geburtsdatum vorzulegen.
5.2 Der Naturcampingplatz Wrohe am Westensee ist bei Falschangaben bezüglich Gruppenreisen jederzeit berechtigt vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Bitte beachten Sie dabei den Einbehalt von Entgelten (Kaution).
5.3 Rückzahlungen für Gruppen-Buchungen ohne Genehmigung kann bis zu 30 Tage dauern.
5.4 In besonderen Fällen kann vom Naturcampingplatz Wrohe am Westensee eine Kaution erhoben werden (z.B. Gruppenreisen). Der Naturcampingplatz Wrohe am Westensee behält sich vor, aus weiteren angemessenen Gründen eine Kaution zu erheben. Wenn eine Kaution geleistet worden ist, kann der Naturcampingplatz Wrohe am Westensee diese insbesondere in folgenden Fällen einbehalten: Verspätete Räumung der Mietsache/des Platzes durch den Gast, Beschädigungen oder Verschmutzungen der Mietsache/des Platzes, erhebliche Verstöße gegen die Platzordnung.
6. TAGESBESUCHER:
Tagesbesucher müssen sich bei Eintritt in den Campingplatzbereich an der Rezeption melden und die entsprechende Gebühr in der Rezeption entrichten. Es gilt die aktuelle Preisliste. Tagesbesucher sind ausnahmslos nicht gestattet, wenn keine Familienmitglieder oder Freunde am Campingplatz Urlaub machen. Die AGB und Platzordnung gilt genauso vollumfänglich für jeden Tagesbesucher und dessen Begleiter.
7. STORNIERUNG, RÜCKTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME DES GASTES:
7.1 Der Gast hat das Recht von der Buchung zurückzutreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen muss der Rücktritt schriftlich (per E-Mail, nicht per Mobiltelefon/Messenger) vorab erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Treten Sie vom Vertrag zurück, können wir eine angemessene Stornogebühr nach folgender Aufstellung berechnen:
7.2 Bis 5 Tage vor Anreise sind Stornierungen kostenlos.
7.3 Bei einer Stornierung bis 4 Tage vor Anreise sowie bei Nichtanreise fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00 an. Diese werden Ihnen dann in Rechnung gestellt.
7.4 Verschiebt sich der gebuchte Anreisetermin ohne Ihre Ankündigung oder es findet eine frühere Abreise statt, kann Ihre Übernachtungsmöglichkeit am nächsten Tag anderweitig vergeben werden. Das Belegen von nicht besetzten Übernachtungsmöglichkeiten durch den Naturcampingplatz Wrohe am Westensee bedeutet keine Stellung eines Ersatzmieters, solange dieser Gast auf einen anderen Stellplatz gleichen Typs hätte untergebracht werden können.
7.5 Bricht der Gast vor Ende der vereinbarten Mietdauer die Nutzung ab, wird der anteilige Mietzins nicht erstattet. Der Naturcampingplatz Wrohe am Westensee muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen wie anteilige Stromkosten pro Tag sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt (§ 537 Abs. 1 S. 2 BGB), es sei denn, der Gast hat den Abbruch der Nutzung zu vertreten.
7.6 Im Falle einer verspäteten Anreise oder vorzeitigen Abreise besteht keine Rückerstattung eines anteiligen Betrages von der geleisteten Zahlung, wenn nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln des Naturcampingplatz Wrohe am Westensee die vorzeitige Abreise zwingend verursacht hat.
7.7 Auf Stromlieferung besteht kein Rechtsanspruch. Strom kann nur zur Verfügung gestellt werden, sofern eine Anschlussmöglichkeit besteht.
8. AUßERORDENTLICHER RÜCKTRITT, KÜNDIGUNG, PLATZVERWEIS, HAUSVERBOT DES CAMPINGPLATZBETREIBERS:
8.1 Der Naturcampingplatz Wrohe am Westensee ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls – höhere Gewalt oder andere vom Naturcampingplatz Wrohe am Westensee nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Des Weiteren, wenn Übernachtungsmöglichkeiten schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. persönliche Angaben der Gäste, Gruppenreisen, Größenangaben bei Fahrzeugen/Anhängern, Gewichtsangaben bei Wohnmobilen gebucht wurden; in der Vergangenheit bereits Scheinreservierungen vorgenommen wurden oder der Naturcampingplatz Wrohe am Westensee begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Naturcampingplatzes Wrohe am Westensee in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Naturcampingplatzes Wrohe am Westensee zuzurechnen ist, wie z.B. die Mitgliedschaft des Gasts in einer extremistischen Organisation.
8.2 In Ausübung des Hausrechtes darf das Personal des Campingplatzes die Aufnahme von Personen verweigern, sie des Platzes verweisen oder ein dauerhaftes Hausverbot aussprechen und durchsetzen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Platzordnung und AGB notwendig erscheint. Ist der Verursacher nicht auszumachen, ist die gesamte Gruppe/Familie der Unterkunftsmöglichkeit(en) betroffen.
8.3 Der Naturcampingplatz Wrohe am Westensee ist dazu berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen (§569 BGB), um die Platzordnung und AGB durchzusetzen. Insbesondere wenn der Gast während seines Aufenthalts andere Gäste oder das Personal beleidigt oder gefährdet, die Ruhe und Ordnung nachhaltig stört, sich feindlich oder sonst diskriminierend äußert bzw. verhält, das Inventar des Platzes bzw. die Ausstattung mutwillig zerstört, beschädigt oder entfernt (Diebstahl), bei Missbrauch an Strom-, Frischwasser- oder Abwasserinfrastruktur, unter illegalem Drogenkonsum steht, alkoholisiert ist und/oder wenn er sich in andere Weise vertragswidrig verhält. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen Verordnungen des Infektionsschutzgesetzes aufgrund z. B. der Coronapandemie.
8.4 Ein Anspruch auf Erstattung des gezahlten (anteiligen) Entgelts und/oder der Kaution besteht in diesen Fällen nicht. Es sei denn der Gast weist nach, dass der Campingplatz einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat.
9. HAFTUNG:
9.1 Der Gast übernimmt die Haftung, insbesondere gegenüber Dritten bei nicht ordnungsgemäßen Stromanschlüssen, bei Schäden durch die ihm gehörenden Gasanlagen, bei Schäden an Gegenständen, Anlagen, Natur und Umwelt des Campingplatzes, sowie bei Verstopfung durch Entsorgung in Toiletten.
9.2 Das Benutzen des Campingplatzes und seiner Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
9.3 Die verschuldensunabhängige Haftung des Naturcampingplatzes Wrohe am Westensee und/oder seiner Mitarbeiter (nachfolgend Campingplatz) für anfängliche Sachmängel der Mietsache wird ausgeschlossen. Im Übrigen kann der Gast (seine Angehörigen und Besucher) vom Campingplatz Schadensersatz nur verlangen, soweit dem Campingplatz Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder der Campingplatz wesentliche Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat; in letztgenanntem Fall ist die Schadensersatzhaftung des Campingplatzes jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Beispiele für welche keine Haftung übernommen wird: bei Stromausfällen, Sturm- und Wetterschäden, Hochwasser und Blitz bzw. Hagelschäden. Bei Einbruch oder Diebstahl. Beim Umstellen von Wohnwagen, um einer Gefahr vorzubeugen.
9.4 Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Stellplatzes oder Mietunterkunft sind seitens des Gastes unverzüglich dem Campingplatz zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Gastes unmittelbar dem Campingplatz angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen (Nachbesserung).
10. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN:
10.1 Mit erscheinen dieser AGB verlieren alle vorherigen AGB ihre Gültigkeit.
10.2 Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
10.3 Wir behalten uns vor, Irrtümer, Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.
10.4 Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen (E-Mail) Bestätigung des Naturcampingplatz Wrohe am Westensee.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme An-/Abreise, schöne Urlaubstage und eine erholsame Zeit.